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   VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12   

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VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12 (https://dejure.org/2012,40744)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26.11.2012 - 5 B 246/12 (https://dejure.org/2012,40744)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 26. November 2012 - 5 B 246/12 (https://dejure.org/2012,40744)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12
    Dieser Anspruch ist dann verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- oder Beurteilungsspielräumen beruht (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

    Es entspricht dem bei der Auswahlentscheidung zu beachtenden Grundsatz der Bestenauslese, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, a. a. O.).

    Sie vermögen aber auch Aufschluss darüber zu geben, ob ein Bewerber bei einer Beurteilung im Hinblick auf die Besetzung eines Beförderungsamtes bevorteilt oder benachteiligt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, zitiert nach juris; Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 -, a. a. O.).

    Ergibt sich auch aus dem Vergleich der Einzelmerkmale der aktuellen Beurteilung sowie der Leistungsentwicklung anhand früherer Beurteilungen kein Qualifikationsunterschied zwischen den Bewerbern, darf der Dienstherr auf leistungs- und eignungsbezogene Hilfskriterien wie z. B. das Lebens- oder allgemeine Dienstalter abstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 -, a. a. O.; Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23/03 -, BVerwGE 122, 147).

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12
    Die Festsetzung von Richtwerten für das anteilige Verhältnis der Gesamtnoten der dienstlichen Beurteilungen ist als Konkretisierung der der vom Dienstherrn angestrebten Beurteilungsmaßstäbe in hinreichend großen Verwaltungsbereichen grundsätzlich rechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2008 - 2 A 7/07 -, zitiert nach juris; Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34/04 -, BVerwGE 124, 356 [m. w. N.]).

    Nur dann können diese Beurteilungskriterien bei den einzelnen Beamten miteinander verglichen und in eine bestimmte Rangfolge nach einer Notenskala gebracht werden (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34/04 -, a. a. O.).

    Das BVerwG hat in einer Entscheidung eine Zahl von 24 Personen einer Besoldungsgruppe nicht als hinreichende große Vergleichsgruppe angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34/04 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12
    Ergibt sich auch aus dem Vergleich der Einzelmerkmale der aktuellen Beurteilung sowie der Leistungsentwicklung anhand früherer Beurteilungen kein Qualifikationsunterschied zwischen den Bewerbern, darf der Dienstherr auf leistungs- und eignungsbezogene Hilfskriterien wie z. B. das Lebens- oder allgemeine Dienstalter abstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 -, a. a. O.; Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23/03 -, BVerwGE 122, 147).

    Während der Begriff der fachlichen Leistung auf die Arbeitsergebnisse des Beamten bei Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben, auf Fachwissen und Fachkönnen abzielt und mit dem Begriff der Eignung im engeren Sinne Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften erfasst werden, umschreibt der Begriff der Befähigung die allgemein für die dienstliche Verwendung bedeutsamen Eigenschaften wie Begabung, Allgemeinwissen, Lebenserfahrung und allgemeine Ausbildung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23/03 -, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a. -, BVerfGE 110, 304).

    Vielmehr bleibt es der - als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren - Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23/03 -, a. a. O. [m. w. N.]; BVerfG, Beschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 -, NVwZ-RR 2008, 433; Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12
    Je kleiner die konkret zu beurteilende Vergleichsgruppe ist, desto wahrscheinlicher ist eine Verschiebung der Maßstäbe zu Lasten einzelner Beamter dergestalt, dass deren leistungsgerechte Einstufung bei strikter Anwendung der Quotenvorgabe nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48/07 -, BVerwGE 134, 59; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2001 - 2 A 11320/00 -, a. a. O.).

    In jüngeren Entscheidungen hat das BVerwG zu erkennen gegeben, dass eine Vergleichsgruppe, der 20 Personen angehören, sich am unteren Rand der (noch) akzeptablen Gruppengröße bewegen dürfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48/07 -, a. a. O.; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51/10 -, zitiert nach juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2001 - 2 A 11320/00

    Abänderungsantrag für eine Anlassbeurteilung im Hinblick auf einen

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12
    Insbesondere kann es die besonders gute oder schlechte Besetzung einer Dienststelle erfordern, von solchen erfahrungsorientierten Richtwerten für die Vergabe des Gesamturteils bei der Beurteilung der Beamten abzuweichen (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. August 2001 - 6 A 2967/00 -, DÖD 2001, 310; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2001 - 2 A 11320/00 -, zitiert nach juris).

    Je kleiner die konkret zu beurteilende Vergleichsgruppe ist, desto wahrscheinlicher ist eine Verschiebung der Maßstäbe zu Lasten einzelner Beamter dergestalt, dass deren leistungsgerechte Einstufung bei strikter Anwendung der Quotenvorgabe nicht mehr gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48/07 -, BVerwGE 134, 59; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2001 - 2 A 11320/00 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12
    Sowohl Eignung, fachliche Leistung als auch Befähigung sind vom Grundsatz der Bestenauslese angesprochen, der - wie bereits dargestellt - verlangt, dass der Dienstherr zur Ermittlung des Leistungsstandes der konkurrierenden Bewerber in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückgreift (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, NVwZ 2011, 1191).

    Vielmehr bleibt es der - als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren - Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 23/03 -, a. a. O. [m. w. N.]; BVerfG, Beschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 -, NVwZ-RR 2008, 433; Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12
    Soweit der Dienstherr auf einzelne unmittelbar leistungsbezogene Gesichtspunkte abstellt, muss er deren besondere Bedeutung für die geplante Beförderung begründen, wobei die Gewichtung der einzelnen Gesichtspunkte für die Auswahl zwischen im Wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern seiner - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren - Beurteilung obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, BVerwGE 138, 102 [m. w. N.]; Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, a. a. O.).

    Anderen sachgerechten nicht leistungsbezogenen Hilfskriterien, wie etwa dem Geschlecht oder der Behinderteneigenschaft, darf der Dienstherr nur dann Bedeutung beimessen, wenn er bei der vergleichenden Beurteilung der Bewerber nach Ausschöpfung aller leistungsbezogenen Kriterien zu dem Ergebnis kommt, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das angestrebte Amt im Wesentlichen gleich geeignet sind (vgl. BVerwG, Urteil 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12
    Dieser Anspruch ist dann verletzt, wenn die für den Bewerber nachteilige Auswahlentscheidung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist oder auf einer fehlerhaften Ausübung von Ermessens- oder Beurteilungsspielräumen beruht (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

    Ein unterlegener Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12
    Diese ergeben sich bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung regelmäßig aus den aktuell(st)en dienstlichen Beurteilungen der Bewerber, die den gegenwärtigen Leistungszustand wiedergeben (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, zitiert nach juris).

    Bei der auf dieser Grundlage erfolgenden vergleichenden Einschätzung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber handelt es sich um einen Akt wertender Erkenntnis, bei welchem dem Dienstherrn ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung darauf beschränkt ist, ob der Dienstherr den gesetzlichen Rahmen und die anzuwendenden Rechtsbegriffe zutreffend gewürdigt hat, ob er von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist und ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe beachtet und keine sachfremden Erwägungen angestellt hat (OVG LSA, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, a. a. O. [m. w. N.]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2008 - 6 B 987/08

    Vereinbarkeit der Beurteilungs- und Auswahlrichtlinien für Dozentinnen und

    Auszug aus VG Magdeburg, 26.11.2012 - 5 B 246/12
    Die an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Auswahlentscheidung darf sich nicht nur auf die Leistungskomponente der Beurteilungen beschränken, sondern muss ebenfalls Eignung und Befähigung in die Erwägungen einbeziehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. September 2008 - 6 B 987/08 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 23. Juni 2004 - 1 B 455/04 -, zitiert nach juris).

    Vielmehr lässt der Ausprägungsgrad der Befähigungsmerkmale auch Schlüsse auf das künftige Entwicklungspotential des Beamten in einem gleichbleibenden Aufgabenbereich zu, so dass der Befähigungsbeurteilung auch für eine Beförderung ohne Tätigkeits-, Stellen- oder Amtswechsel Bedeutung zukommt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. September 2008 - 6 B 987/08 -, a. a. O.; Beschluss vom 27. September 2005 - 6 B 1163/05 -, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10

    Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe;

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 1.97

    Dienstliche Beurteilung von Beamten; Angabe des insgesamt erwarteten anteiligen

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2007 - 5 ME 214/06

    Bedeutung von Anlassbeurteilungen für die Auswahl unter um ein höherwertiges Amt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2001 - 6 A 2967/00
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 1 B 455/04

    Grundsatz der Bestenauslese (Leistungsgrundsatz) bei Bewerbungskonkurrenzen um

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • OVG Hamburg, 03.02.2009 - 1 Bs 208/08

    Mit einem Beschluss vom 15. Oktober 2008 (2 Bs 171/08) hat das Hamburgische

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2005 - 6 B 1163/05

    Untersagung der Besetzung einer Beförderungsstelle zum Regierungsamtsrat bis zur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1998 - 2 A 11193/97

    Beurteilungssystem; Leistungsmerkmale; Befähigungsmerkmale; Dienstliche

  • VG Magdeburg, 08.07.2013 - 5 B 81/13

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Stellenbesetzung im Polizeidienst; zur

    Enthält die dienstliche Beurteilung - wie hier - eine jeweils selbständige Leistungs- und Befähigungsbeurteilung, so muss der Dienstherr zum Zwecke der Beförderungsauswahl ein Konzept entwickeln, nach dem die Leistungsbeurteilung und die Befähigungsbeurteilung so zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, dass beide Teile der zugrunde gelegten dienstlichen Beurteilungen in messbarer Weise in seine Auswahlerwägungen einfließen (vgl. Beschluss der Kammer vom 26. November 2012 - 5 B 246/12 - MD m.w.N.).

    Demgegenüber bleibt es der - als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren - Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst (vgl. Beschluss der Kammer vom 26. November 2012 - 5 B 246/12 - MD m.w.N).

  • LSG Bayern, 13.08.2012 - L 5 R 595/12

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderungsbescheid - Bestandskraft - Rücknahme nur

    Dabei ist - in Anlehnung in § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG - zunächst zu berücksichtigen, in welchem Ausmaß Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen (BT-Drs. 14/5943 unter Bezug auf BVerwG NJW 1974, 1294; ständige Rechtsprechung, vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.07.2011 - L 8 R 287/11 B ER; Bayer. LSG, Beschluss vom 20.04.2012 - L 5 B 246/12 B ER).
  • VG Magdeburg, 29.06.2018 - 5 B 187/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz

    Enthält die dienstliche Beurteilung - wie hier - eine jeweils selbstständige Leistungs- und Befähigungsbeurteilung, so muss der Dienstherr zum Zwecke der Beförderungsauswahl ein Konzept entwickeln, nach dem die Leistungsbeurteilung und die Befähigungsbeurteilung so zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, dass beide Teile der zugrunde gelegten dienstlichen Beurteilungen in messbarer Weise in seine Auswahlerwägungen einfließen (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2012 - 5 B 246/12 - MD m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 27.04.2018 - 5 B 70/16

    Begründung einer Auswahlentscheidung für eine Beförderung

    Enthält die dienstliche Beurteilung - wie hier - eine jeweils selbstständige Leistungs- und Befähigungsbeurteilung, so muss der Dienstherr zum Zwecke der Beförderungsauswahl ein Konzept entwickeln, nach dem die Leistungsbeurteilung und die Befähigungsbeurteilung so zueinander ins Verhältnis gesetzt werden, dass beide Teile der zugrunde gelegten dienstlichen Beurteilungen in messbarer Weise in seine Auswahlerwägungen einfließen (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2012 - 5 B 246/12 - MD m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 10.05.2016 - 5 A 555/15

    Dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung von Werturteilen; schlechtere

    Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung hat die Kammer bereits mit Beschluss vom 02.06.2012 (5 B 246/12 - juris) festgestellt, dass Anlassbeurteilungen - im Gegensatz zu Beurteilungsbeiträgen - ohne inhaltliche Änderung als konstanter Faktor in die ihnen nachfolgende Regelbeurteilung Eingang finden müssen.
  • VG Magdeburg, 17.10.2013 - 5 A 173/12

    Einbeziehung einer beamtenrechtlichen Anlassbeurteilung in eine nachfolgende

    Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung hat die Kammer bereits mit Beschluss vom 2.6.2012 (Az. 5 B 246/12) festgestellt, dass Anlassbeurteilungen - im Gegensatz zu Beurteilungsbeiträgen - ohne inhaltliche Änderung als konstanter Faktor in die ihnen nachfolgende Regelbeurteilung Eingang finden müssen.
  • VG Magdeburg, 24.05.2016 - 5 A 267/15

    Einbeziehung einer beamtenrechtlichen Anlassbeurteilung in eine nachfolgende

    Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung hat die Kammer bereits mit Beschluss vom 26.11.2012 (Az. 5 B 246/12 - juris) festgestellt, dass Anlassbeurteilungen - im Gegensatz zu Beurteilungsbeiträgen - ohne inhaltliche Änderung als konstanter Faktor in die ihnen nachfolgende Regelbeurteilung Eingang finden müssen.
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